Mit der Entwicklung des Referenzzinssatzes und der Konsumentenpreise seit Juni 2016 – ab diesem Zeitpunkt galt der Vormietzins – lässt sich die Erhöhung im gegebenen Umfang entgegen der Auffassung der Vermieterin nicht erklären. Die Teuerung stieg, wie die Vermieterin ausführt, von 99,8 Punkten (Basis 2015, Stand Februar 2016) auf 100,7 Punkte (Stand März 2017), während der Referenzzinssatz bei 1,75 % verharrte und ab 2. Juni 2017 aufgrund des per 31. März 2017 erhobenen Durchschnittszinssatzes auf 1,5 % gesenkt wurde (https://www.bwo. admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz/entwicklung-referenzzinssatz- und-durchschnittszinssatz.html; vgl. Zinssatzverordnung, SR 221.213.111).