3.3. Gemäss dem Anfangsmietzinsformular vom 7. April 2017, mit dem die Vermieterin der Mieterin beim Abschluss des Mietvertrages den Vormietzins und den neuen Mietzins mitteilte, wurde der Nettomietzins gegenüber dem von der Vormieterin zuletzt (ab Juni 2016) bezahlten Mietzins von Fr. 984 auf Fr. 1'680 erhöht und der Bruttomietzins von Fr. 1'308 auf Fr. 2'004. Damit liegt eine erhebliche Erhöhung des Bruttomietzinses um rund 53 % vor.