Festzuhalten bleibt, dass das Bundesgericht bei Eingang einer Beschwerde selbständig und ohne Bindung an die Erwägungen der Kammer über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet. 5.3. Über die Prozesskosten wird im Endentscheid zu befinden sein. (…)" ******* Aus dem Urteil des Obergerichts NG190020-O/U vom 30. November 2020 (Weiterzug ans Bundesgericht offen; Gerichtsbesetzung: Lichti Aschwanden, Diggelmann, Glur; Gerichtsschreiber Isler): "(…) I. Übersicht zum Sachverhalt / Prozessgeschichte [Ausgangslage und bisheriger Verfahrensgang, Anm. d. Red.] II. Klagevoraussetzungen gemäss Art. 270 Abs. 1 OR