Die Vereinbarung betreffend Mietzinsgestaltung in den Häusern N.-strasse y vom 26. Mai 2016 wurde von der Vermieterin mit der Stadt Zürich geschlossen, um die Zustimmung des Gemeinderates zur Baurechtseinräumung an die Stiftung Gemeinnütziger Wohnungsbau N.-strasse sicherzustellen. Sie wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass der Gemeinderat der Baurechtseinräumung zustimme, und auf 15 Jahre ab dem Eintrag des neuen Baurechts der Stiftung Gemeinnütziger Wohnungsbau N.-strasse befristet. Wie die Vermieterin vor Vorinstanz einräumte, gab es keinen Rechtsgrund dafür, ihre Wohnhäuser unter die behördliche Kontrolle zu stellen; der politische Druck habe sie dazu veranlasst.