4.2. Das Baurecht für das Wohnhaus N.-strasse y, worin die Mieterin später eine Wohnung mietete, wurde der Vermieterin im Jahre 1951 von der B. AG eingeräumt, welche ihr Eigentum mit Antritt per 1. Juli 1955 auf die Stadt Zürich übertrug. Mit Vertrag vom 12. November 2004 verlängerten die Stadt Zürich und die Vermieterin das Baurecht bis 2066, wobei sie die Baurechte für die Wohnhäuser N.-strasse y vereinigten und die Vertragsbestimmungen änderten. Eine Mietzinskontrolle wurde nicht vorgesehen.