Die [Vermieterin] reicht der Stadt alle zwei Jahre eine aktuelle Mieterliste mit Angabe der Netto-Mietzinsen und der entsprechenden Grundlagen ein. Veränderungen gegenüber der früheren Liste sind zu begründen. Auf Verlangen sind der Stadt alle zweckdienlichen Unterlagen zu überlassen. D) Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung dauert 15 (fünfzehn) Jahre, gerechnet ab dem Eintrag des neuen Baurechtes mit der Stiftung gemeinnütziger Wohnungsbau N.-strasse. Weitere Bestimmungen