Auf politischen Druck schloss die Vermieterin, die die Stiftung Gemeinnütziger Wohnungsbau N.-strasse ins Leben gerufen hatte, am 26. Mai 2016 mit der Stadt Zürich eine "Vereinbarung betr. Mietzinsgestaltung" für die Wohnhäuser N.- strasse y. Die Vertragsparteien hielten in der Einleitung des Vereinbarungstexts unter anderem fest, dass die 36 Wohnungen gemäss vorgesehenem Baurechtsvertrag mit der Stiftung dauernd nach gemeinnützigen Grundsätzen zu bewirtschaften seien, hingegen keine Subventionierung erfolge, weil die geplanten Wohnungen die Vorgaben gemäss kantonalen Erlassen nicht erfüllten. Der Wortlaut der unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Zustimmung des Gemeinderates zum