Die Vertragsparteien vereinbarten neu einen jährlichen, fünfjährlich neu festzusetzenden Baurechtszins von Fr. 333'730.–, unter Berücksichtigung eines angenommenen Basislandwertes von Fr. 8'343'243.– (Fr. 742.–/m2) und eines Zinssatzes von 4,00 % (Durchschnittszinsfuss der Zürcher Kantonalbank für 1. Althypotheken auf Wohnliegenschaften der damals vorangegangenen 5 Jahre). Bei der Festlegung des Landwertes für die Berechnung des Baurechtszinses wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Überbauung der Vermieterin die zulässige Ausnützung nicht konsumierte und die Ausnützungsreserve der Grundeigentümerin gehören sollte.