Mit Vertrag vom 12. November 2004 verlängerten die Stadt Zürich und die Vermieterin wegen hohen Sanierungsbedarfs der Wohnhäuser die bis 2021 befristeten Baurechte um 45 Jahre, unter gleichzeitiger Vereinigung der Baurechte und Anpassung der Vertragsbestimmungen. Die Vertragsparteien vereinbarten neu einen jährlichen, fünfjährlich neu festzusetzenden Baurechtszins von Fr. 333'730.–, unter Berücksichtigung eines angenommenen Basislandwertes von Fr. 8'343'243.– (Fr. 742.–/m2) und eines Zinssatzes von 4,00 % (Durchschnittszinsfuss der Zürcher Kantonalbank für 1. Althypotheken auf Wohnliegenschaften der damals vorangegangenen 5 Jahre).