Auf den 30. Juni 1994 kündigte die Stadt Zürich den Darlehensvertrag (und ein weiteres der Vermieterin im Jahre 1964 zur Erstellung von Parkplätzen auf dem Baurechtsgrundstück gewährtes Darlehen von Fr. 37'000.–). Damit entfiel nach übereinstimmender Darstellung der Parteien die Mietzinskontrolle der Stadt Zürich.