Diese trat in den Baurechtsvertrag ein. Der Baurechtszins wurde von Fr. 10'000.– auf Fr. 12'000.– p.a. erhöht. - 51 - Mit Vertrag vom 6./8. Juli 1955 gewährte die Stadt Zürich der Vermieterin – im Wesentlichen zur Ablösung der bestehenden Hypotheken – ein bis zum 22. März 2021 (Ende der Baurechte) zu amortisierendes, hypothekarisch sicherzustellendes Darlehen von 3,6 Mio. Franken. Das Darlehen war – Vertragsverletzungen der Vermieterin vorbehalten – unkündbar. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass die Wohnungsmietzinse nur noch mit Zustimmung der Stadt Zürich geändert werden dürften.