Für die gleiche Dauer von 70 Jahren räumte die B. AG der Vermieterin mit Vertrag vom 9. Februar 1951, im Grundbuch eingetragen am 27. März 1951, ein Baurecht über die benachbarte Parzelle ein, worauf das Wohnhaus N.-strasse y mit der Wohnung der Mieterin zu stehen kam (6356,1 m2 [alt Kat. Nr. 6267], Baurechtszins: Fr. 10'000.– p.a., Vorbehalt der Anpassung an veränderte Bodenwertverhältnisse nach 30 Jahren, Heimfall entschädigungslos und pfandrechtsfrei). Mit Antritt per 1. Juli 1955 verkaufte die B. AG ihre Parzelle an die Stadt Zürich. Diese trat in den Baurechtsvertrag ein.