Aus dem Beschluss des Obergerichts NG190020-O/Z03 vom 12. Juni 2020 (rechtskräftiger Zwischenentscheid gemäss Art. 237 ZPO; Gerichtsbesetzung: Lichti Aschwanden, Diggelmann, Glur; Gerichtsschreiber Isler): "(…) I. Übersicht zum Sachverhalt / Prozessgeschichte [1. - 4.: Ausgangslage und erstinstanzliches Verfahren, Anm. d. Red.] 5. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2019 erhob die Mieterin rechtzeitig (Erst-)Berufung. Sie beantragt im Wesentlichen die Gutheissung ihrer Klage. Das Geschäft wurde unter der Nummer NG190020 angelegt.