Misst man auf der Karte "Strassenlärm" des GIS-Browsers mit dem Messwerkzeug die Distanz dieses Abschnitts der Liegenschaft zur N.-strasse (Emissionsabschnitt Q1) sowie zum N.-strasse (Emissionsabschnitt Q2), so resultiert jeweils ein Wert von rund 60 Metern. Die streitgegenständliche Wohnung befindet sich im 7. Stock der zwölfstöckigen Liegenschaft mit einer Gesamthöhe von 33 Metern und somit in rund 20 Metern Höhe (https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-groesste-ist-auch-das-beste/story/21715419; zuletzt besucht am 6. August 2019).