Entgegen den Ausführungen der Klägerin bietet die Wohnung insbesondere vom Wohnzimmer, Schlafzimmer und vom grösseren Balkon aus eine sehr schöne und weite Aussicht über die Parkanlage Y. bis hin zum Uetliberg; dies ist notorisch, auch wenn der Uetliberg beim Augenschein unter einer Wolkenbank lag. Von der Küche aus hat man zwar keine Sicht ins Grüne, da sich die Wohnung aber im 7. Stock befindet, hat man einen sehr weiten Ausblick über G. bis nach Höngg. Einzig die Aussicht vom 3. Zimmer ist schlechter, da diese zu einem grossen Teil von einem Neubau blockiert wird.