Was die Parteien gegen diese Methode vorbringen, überzeugt nicht: Gewiss bildet die Statistik die Neuvermietungen nach 2006 nicht ab, wie die Beklagte vorbringen lässt. Wie schon gezeigt, schafft die Indexierung aber einen Ausgleich. Zudem existiert keine bessere Datengrundlage: Die allgemeine Marktentwicklung aus dem punkto Datenbasis intransparenten, nicht von einer neutralen Stelle entwickelten D.- - 37 -