In der Wohnung gebe es wenig Stauraum. Obwohl sich die Wohnung in der 7. Etage befinde, sei die Aussicht alles andere als berauschend. 1.7. Zudem verlangt die Klägerin in Anwendung von Art. 270a OR per 1. Dezember 2017 eine Reduktion des festgesetzten Anfangsmietzinses basierend auf den per 2. Juni 2017 von 1.75 % auf 1.5 % gesunkenen Referenzzinssatz sowie den Teuerungsausgleich von 100.7 Punkten per 31. März 2017 auf 100.9 Punkte per 30. Juni 2017. 2. Standpunkt der Beklagten Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich beim Mietobjekt um eine subventionierte Wohnung gemäss Art. 253 Abs. 3 OR handle und dass der Mietzins - 13 -