Hinsichtlich des Augenscheins führt die Klägerin aus, dass die Situation in der Liegenschaft aufgrund der grossen Anzahl von Mietobjekten sehr anonym sei. Es gebe lediglich zwei Lifte, was nicht selten zu Wartezeiten führe. Auch die Waschmöglichkeiten seien alles andere als komfortabel. Den Mietern stehe höchstens ein Waschtag alle zwei Wochen zur Verfügung. Die Wohnung könne auch nicht als familienfreundlich bezeichnet werden. Überdies entspreche der Grundriss und die Zimmereinteilung dem Baustil der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts. Es sei nur eine relativ kleine Nasszelle vorhanden. Die Ausstattung sei veraltet. In der Wohnung gebe es wenig Stauraum.