2.4. Mit Schreiben vom 4. August 2017 kündigte die Verwalterin der Beklagten schliesslich eine Mietzinssenkung per 1. Dezember 2017 an, wonach der bisherige Nettomietzins neu Fr. 1'635.– betrage, was auf den gesunkenen Referenzzinssatz von 1.75 % auf 1.5 % per 2. Juni 2017 sowie auf den Teuerungsausgleich auf 100.9 Punkte per 30. Juni 2017 zurückzuführen sei, wobei die allgemeine Kostensteigerung von 31. März 2017 bis 30. Juni 2017 ausgeglichen sei. IV. Parteistandpunkte 1. Standpunkt der Klägerin