2.1. Mit Mietvertrag für Wohnräume vom 7. April 2017 mietete die Klägerin von der Beklagten eine 3-Zimmer-Wohnung im 7. Stockwerk in der Liegenschaft N.-strasse y, 8003 Zürich, zu einem monatlichen Nettomietzins von Fr. 1'680.– zuzüglich Fr. 184.– Betriebskosten akonto und Fr. 140.– Heizung und Warmwasser akonto pro Monat. Als Mietbeginn vereinbarten die Parteien den 16. Juni 2017. Als Berechnungsgrundlagen wurden ein Referenzzinssatz von 1.75 %, der Landesindex der Konsumentenpreise (Basis 2015) vom 31. März 2017 sowie der Kostenstand per 31. März 2017 festgelegt. -9-