1.6. Die Vereinbarung betr. Mietzinsgestaltung, von welcher die hier interessierende Wohnung betroffen ist, hat die Limitierung der künftigen Mietzinsentwicklung der 88 Wohnungen in den bestehenden Gebäuden zum Gegenstand. In der Vereinbarung hielten die Parteien unter Bst. A fest, dass Grundlage des Vertrages eine Vertragsbestandteil bildende Liste über die Mietobjekte und die aktuellen Netto- Mietzinse seien, die auf einem Referenzzinssatz von 1.75 % basierten. Unter "B) Mietzinsanpassungen" legten die Parteien erstens fest, dass Anpassungen aufgrund des veränderten Referenzzinssatzes, Kostensteigerung und Anteil Teuerung jederzeit möglich seien.