den. Bezüglich der Schlussvorträge wurde mit den Parteien vereinbart, diese grundsätzlich auf eine einzige schriftliche Stellungnahme jeder Seite zum Augenschein zu beschränken, wobei jede Seite das Recht haben sollte, die Ansetzung einer Verhandlung zu beantragen. In der Folge wurde den Parteien mit Präsidialverfügung vom 23. April 2019 Frist angesetzt, um die schriftliche Stellungnahme zum Augenschein einzureichen. Die entsprechenden Eingaben erfolgten innert Frist und datieren vom 15. Mai und 11. Juni 2019. Eine weitere Verhandlung wurde von keiner Seite beantragt.