Anlässlich der Fortsetzung der Hauptverhandlung gaben die Rechtsvertreter die Replik und Duplik zu Protokoll und erhielten die Gelegenheit, zu den Noven Stellung zu nehmen. Anlässlich der Fortsetzung der Hauptverhandlung offerierten zudem sowohl die Klägerin wie auch die Beklagte zum Beweis einen gerichtlichen Augenschein in der streitgegenständlichen Wohnung. Am 13. November 2018 erging diesbezüglich der Beweisbeschluss, woraufhin die Parteien am 6. Dezember 2018 zum Augenschein auf den 4. April 2019 vorgeladen wurden. Noch vor Durchführung des Augenscheins haben Abklärungen der Mietgerichtskanzlei ergeben, dass die Klägerin aus der streitgegenständlichen Wohnung ausgezogen ist.