2. Mit Eingabe vom 27. Dezember 2017 (Datum Poststempel) reichte die Klägerin fristgerecht Klage mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren sowie die Klagebewilligungen beim hiesigen Gericht ein. Mit Beschluss vom 11. Januar 2018 wurde der Klägerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 7'070.– zu leisten und die Prozessleitung wurde an den Mietgerichtspräsidenten delegiert. Nachdem der Kostenvorschuss fristgerecht geleistet worden war, wurden die Parteien zur Hauptverhandlung auf den 31. Mai 2018 vorgeladen. Die Klägerin erklärte anlässlich der Hauptverhandlung, nicht sofort zu den zahlreichen neu eingereichten Belegen der Beklagten Stellung nehmen zu können.