{"Signatur": "ZH_BK_004", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2019-09-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_BK_004_MA170005-L_2019-09-12.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/ZMP_2020_Nr_13.pdf", "Checksum": "9dd46a6e12b8ac1996bb13df8819b221"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["MA170005-L"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Bezirksgerichte Mietgericht 12.09.2019 MA170005-L"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Bezirksgerichte Mietgericht 12.09.2019 MA170005-L"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Bezirksgerichte Mietgericht 12.09.2019 MA170005-L"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Bezirksgerichte Mietgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Bezirksgerichte Mietgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Bezirksgerichte Mietgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ZMP 2020 Nr. 13: Mit öffentlichen Mitteln geförderter und kontrollierter Wohnbau: Abgrenzung von Zivil- und Verwaltungsweg. 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Jede Adresse lässt sich\nmit der Suchfunktion individuell ansteuern. mit einem Klick auf den entsprechenden Strassenabschnitt erhält man die lokalen durchschnittlichen Schalldruck-Emis-\nsionswerte tagsüber und nachts in Dezibel (dB). Die dB-Skala ist logarithmisch\naufgebaut, so dass schon ein vermeintlich geringer Anstieg auf der Skala einer\nmassiven Zunahme des Schalldrucks und damit auch des subjektiven Lärmempfindens entspricht. So bedeutet ein um 10 dB erhöhter Schalldruckpegel, dass die\nstärkere Geräuschquelle etwa als doppelt so laut empfunden wird wie die schwächere. Ein Fernseher auf Zimmerlautstärke entspricht einem Schalldruckpegel von\n60 dB, während eine Hauptverkehrsstrasse im Abstand von 10 m einen Pegel von\n80 bis 90 dB verursacht und ein [ungedämpfter] Presslufthammer einen solchen\nvon 100 dB. (https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel; zuletzt besucht am 6. August\n2019).\n\nDas Mietobjekt befindet sich direkt bei der Tramhaltestation G., zwischen der Verzweigung N.-strasse und N.-strasse. Auf der N.-strasse verkehrt die Tramlinie 2 im\nSiebenminuten-Takt und im Stadion G. finden regelmässig Veranstaltungen wie\nFussballspiele und Konzerte statt. Die Wohnung befindet sich auf der 7. Etage in\ndem gegen das Heiligfeld bzw. den N.-strasse ausgerichteten Abschnitt der Y-för-\nmigen Liegenschaft. Misst man auf der Karte \"Strassenlärm\" des GIS-Browsers mit\ndem Messwerkzeug die Distanz dieses Abschnitts der Liegenschaft zur N.-strasse\n(Emissionsabschnitt Q1) sowie zum N.-strasse (Emissionsabschnitt Q2), so resultiert jeweils ein Wert von rund 60 Metern. Die streitgegenständliche Wohnung befindet sich im 7. Stock der zwölfstöckigen Liegenschaft mit einer Gesamthöhe von\n33 Metern und somit in rund 20 Metern Höhe (https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-groesste-ist-auch-das-beste/story/21715419; zuletzt besucht am 6. August\n2019). Besonders die N.-strasse (Emissionsabschnitt Q1) ist mit Werten von 76 dB\ntagsüber und 70.6 dB nachts zwar als lärmintensiver Emissionsabschnitt zu betrachten. Aufgrund der Entfernung der Wohnung von der Quelle von gut 60 m relativiert sich dies allerdings, denn beim sich linienförmig ausbreitenden Lärm einer\nStrasse ist bei einer Verdoppelung der Distanz mit einer Lärmreduktion um 3 dB zu\nrechnen (anders bei punktfömigen Lärmquellen, bei denen man mit einer Abnahme\num 5 dB rechnet; vgl. https://schweizer-fn.de/berechnung/akustik/pegelabnahme/pegelabnah-\n- 40 -\n\nme_rech.php; zuletzt besucht am 6. August 2019; ebenso die bereits erwähnte Fund-\n\nstelle https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel; zuletzt besucht am 6. August 2019).\nDies ergibt für die ehemalige Wohnung der Klägerin einen Restschallpegel von\n58.1 dB tagsüber und von 52.7 dB in der Nacht. Weder der Tages- noch der Nachtwert erreichen die Lautstärke eines Fernsehers auf Zimmerlautstärke. Zu beachten\nist zudem, dass einzig die Fenster der Küche und des Badezimmers zur N.-strasse\nhin ausgerichtet sind, Während das Wohn- und das Schlafzimmer auf [die Parkanlage] Y. gehen, so dass das Gebäude den Strassenlärm abschirmt und trotz der\nNähe zur N.-strasse durchaus von einer ruhigeren Lage wesentlicher Teile der Wohnung gesprochen werden kann. Das Fenster des 3. Zimmers ist zum N.-strasse\nausgerichtet, von welchem ebenfalls Verkehrslärmemissionen von 71.7dB tagsüber\nund 62.5 dB nachts ausgehen, die sich aber mit der zuvor genannten Berechnung\naufgrund der Entfernung und ohne Berücksichtigung der im Bau befindlichen, den\nLärm abschirmenden Anlage auf einen Restschallpegel von 53.8 dB tagsüber und\nvon 44.6 dB in der Nacht reduzieren.\n\nDie von der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich veröffentlichten Immissionsgrenzwerte nach Art. 36 der Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) geben einen\nAnhaltspunkt für die Bewertung dieses Befundes: Die Grenzwerte der Aussenlärmimmissionen, ab denen gemäss Art. 31 LSV Baubeschränkungen gelten, liegen bei\nder schlechtesten Empfindlichkeitsstufe IV (Industrietätigkeit zulässig, vgl. Art. 43\nLSV) bei maximal 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Erreichen die Werte tagsüber\n75 dB oder 70 dB in der Nacht, ist gar der Alarmwert für Strassenlärm gemäss Lärmschutzverordnung erreicht (vgl. Anhang 3 Ziff. 2 LSV i.V.m. Art. 40 Abs. 1 LSV). Ein\nnächtlicher Immissionsgrenzwert von 50 dB entspricht der Empfindlichkeitsstufe II,\nd.h. Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, namentlich in\nWohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, erreicht. Der Immissionsgrenzwert am Tag für die Empfindlichkeitsstufe I, d.h. Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich in Erhohlungszonen. liegt bei einem Wert von\n55 dB. Diese Überlegungen bestätigen den Eindruck von einer durchaus insgesamt\neher ruhig gelegenen bzw. ausgerichteten Wohnung, der auch beim Augenschein\ngewonnen werden konnte.\n- 41 -\n\nDie Tatsache, dass im angrenzenden Stadion G. regelmässig Veranstaltungen wie\nFussballspiele und Konzerte stattfinden, relativiert diese Feststellung nur marginal,\ndenn aufgrund dieser Veranstaltungen kommt es nur punktuell zu einer erhöhten\nLärmbelastung über einige Stunden.\n\n"}