8.3.1.3. Nachdem sich beide Parteien je zweimal geäussert hatten, legte ihnen die Vorinstanz einen Ausdruck aus dem GIS-Browser (Karte Strassenlärm) vor, der die Umgebung des strittigen Mietobjekts zeigt (…); trotzdem äusserten sich in ihren dritten Vorträgen weder die Klägerin noch die Beklagte dazu. Auf explizite Nachfrage des Vorsitzenden, ob sie hierzu Stellung nehmen wollen, liess die Klä- - 69 - gerin erklären, es sei notorisch, dass die VC-strasse stark befahren sei, während die Beklagte nichts beizufügen hatte.