nen und Mehrfachreflexionen, die insbesondere in Häuserschluchten auftreten würden). Zudem könne nicht einzig auf den Strassenlärm abgestellt werden, sondern es seien auch andere Lärmquellen zu berücksichtigen, namentlich aus dem Eisenbahn- oder Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm. Beispielsweise sei das Vergleichsobjekt Nr. 1 (VD-strasse 72) in der Nähe des "Schlachthofs" und des "Letzigrunds" gelegen, die Objekte Nr. 3 (VL-strasse 15), Nr. 4 (VN-Strasse 48), Nr. 12 (VV-strasse 74) und Nr. 15 (VW-strasse 73) nahe einer Bahnlinie, von wo aus ebenfalls Lärm ausgehe.