Aus dem Urteil des Obergerichts NG190019-O vom 2. März 2020 (Beschwerde ans Bundesgericht offen; Gerichtsbesetzung: Lichti Aschwanden, Higi, Sarbach; Gerichtsschreiber Zogg): "(…) Sachverhalt und Prozessgeschichte (…) 1.4. Dagegen erhob die Klägerin mit Eingabe vom 30. September 2019 rechtzeitig Berufung und stellte die eingangs erwähnten Anträge. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 wurde von ihr ein Kostenvorschuss verlangt und die Prozessleitung delegiert. Der Kostenvorschuss ging innert Frist ein. Die vorinstanzlichen Akten wurden beigezogen. Von der Einholung einer Berufungsantwort ist abzusehen - 44 -