Ein Rückgriff auf den früheren Mietzins verbietet sich auch deshalb, weil hier die Vermieterin das Formular zur Festlegung des Anfangsmietzinses durchaus verwendet hat. Der vorliegende Fall, bei welchem die richterliche Mietpreisfestsetzung nur mangels Nachweisbarkeit der Vergleichsmie- - 42 -