3.14.2. Wie bereits oben erwähnt, steht dem Mietgericht die Mietpreisstrukturerhebung der Stadt Zürich aus dem Jahre 2006 zur Verfügung, gestützt auf welche ein Mietzins errechnet werden kann, wie nachfolgend zu zeigen ist. Richtig ist, dass die Erhebung aus dem Jahre 2006 stammt. Sie genügt aber anerkannten statistischen Kriterien, insbesondere was die Grösse der erfassten Stichprobe und die Auswertungsmethode betrifft. (…) Eine verlässlichere Methode zur Preisbestimmung besteht im Übrigen nicht.