Die Inneneinrichtung der Küche, wo wohl Steinabdeckung und Glaskeramikherd vorhanden sind, sowie das Bad wirken ebenfalls moderner als das Referenzobjekt (…), dementsprechend wären bei diesem Objekt Ausstattung und Zustand eher besser. Hinsichtlich Objekt Nr. 5 (VA-strasse 154, Quartier Wiedikon, nicht angepasster Kostenstand) kann die Vergleichbarkeit von Ausstattung und Zustand offen bleiben, abgesehen davon dass von der Beklagten diesbezüglich keine Einwände erfolgt sind. Bei Objekt Nr. 7 (VQ-strasse 91;