3.10.1. Betreffend Grösse der zu vergleichenden Mietobjekte ist auf die Zimmerzahl abzustellen, da sowohl Wohnungen als auch Wohnhäuser primär anhand dieses Kriteriums unterschieden werden. Zusätzlich ist auch die Anzahl nutzbarer bzw. bewohnbarer Quadratmeter in die Würdigung einzubeziehen, wobei ab einer - 30 -