3.8.11. Das Objekt Nr. 12 (VV-strasse 74) liegt direkt an einer lärmigen Stelle, wo die Lärmwerte tagsüber und nachts laut der Lärmkarte bei 76.7 bzw. 70.7 dB liegen. Der Hauseingang liegt in ca. 5 m Entfernung, damit betragen die distanzreduzierten Werte noch rund 69.7 bzw. 63.7 dB. Das ist etwas lauter als das Referenzobjekt, dürfte jedoch noch im Bereich der Vergleichbarkeit liegen. Angesichts der ebenfalls in der Nähe liegenden Eisenbahnlinie sowie anderen Strassen bzw. der Autobahn, auf welche die Beklagte zutreffend hinweist, ist dies allerdings grosszügig betrachtet. Als punkto Lärm vergleichbar zu gelten hat auch das Objekt - 27 -