Rechnet man mit dem Nachtwert im Abschnitt 17808 von 76.1 dB, so ergibt sich bei einem Vergleich des Lärms in 1 m Abstand mit demjenigen in 75 m Abstand nur noch ein Immissionswert von 57.4 dB. Betrachtet man die VC-strasse wegen der Abschirmung durch die umliegenden Gebäude und der grossen Entfernung zur Einmündung statt als Linien- nur noch als Punktschallquelle und rechnet deshalb mit einer Abnahme des Schalldruckpegels um 5 dB pro Abstandsverdoppelung, so ergibt sich gar ein Immissionswert von nur noch 45 dB, was dem nächtlichen Immissionsgrenzwert in der besten Empfindlichkeitsstufe I gemäss Anhang 3 Ziff. 2 zur LSV i.V.m. Art. 43 LSV entspricht (Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbe-