Soweit die Klägerin geltend macht, der Lärm könne sich durch sog. Mehrfachreflexionen in Strassenschluchten erhöhen, ist dieser Effekt gerade beim vorliegenden Mietobjekt besonders ausgeprägt. im Übrigen ist er nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenüber dem Emissionswert eher von untergeordneter Bedeutung: Durch Mehrfachreflexionen kann in engen Häuserschluchten selbst in einem ungünstigen Umfeld max. eine Erhöhung des Pegels von 3 dB erreicht werden (vgl. Bericht zur Lärmkartierung des Amts für Umwelt der Stadt Stuttgart S. 7; http://www.stadtklimastuttgart.de/stadtklima_filestorage/download/LMP/Ergebnisbericht-Laermkartierung-2012.pdf, zu-