In Rechnung zu stellen ist allerdings auch der Abstand des Mietobjekts von der Einmündung der VC-strasse. Beim sich linienförmig ausbreitenden Lärm einer Strasse ist bei einer Verdoppelung der Distanz mit einer Lärmreduktion um 3 dB zu rechnen (anders bei punktförmigen Lärmquellen, hier rechnet man mit einer Abnahme um 5 dB; vgl. https://www.schweizerfn.de/berechnung/akustik/pegelabnahme/pegelabnahme_rech.php, zuletzt besucht am 12. August 2019; ebenso die bereits erwähnte Fundstelle https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel; zuletzt besucht am 12. August 2019; auf