Hinzu kommt, dass für die Mietpreisstrukturerhebung 2006 zwar die Nettomietzinse erhoben wurden, dabei aber davon ausgegangen wurde, dass als Nebenkosten einzig die Kosten für Heizung, Warmwasser und hinzu gemietete Räume ausgeschieden sind ([Strukturerhebung] S. 4 u.). Enthält ein zu vergleichender Mietzins wie im vorliegenden Fall Betriebskosten, so sind diese daher in den Nettomietzins einzurechnen, damit ein Vergleich mit dem Resultat der Strukturerhebung möglich wird.