dem zuletzt geltenden Mietzins im vorausgegangenen Mietverhältnis von Fr. 738.‒ pro Monat, auf den die Beklagte den Mietzins reduzieren will, und dem zwischen den Parteien vereinbarten neuen Mietzins doch gemäss Beschluss vom 21. September 2017 Fr. 77'280.–. 2. Verfahrensart