Weiter wenden die Beklagten ein, dass die Kosten für den Einbau des neuen Studios im Untergeschoss von den Investitionskosten auszuscheiden seien. Die Klägerin behauptet, dass diese Kosten deutlich unter Fr. 10'000.– liegen. Die Frage, wie hoch die Ausbaukosten sind, konnte der Experte anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht abschliessend beantworten. Der Zeuge Y. gab an, der Ausbau habe ein paar wenige Tausend Franken gekostet. Die Kosten hätten sich gesamthaft auf ungefähr Fr. 5'000.– bis Fr. 9'000.– belaufen. Gestützt auf diese glaubhaften Aussagen sind die Ausbaukosten auf Fr. 9'000.– zu veranschlagen und von den Baukosten abzuziehen. (…)