Mangels Vorliegens von Unterlagen sowie zufolge dieser schriftlichen Auskunft steht fest, dass die Anlagekosten nicht eruiert werden können. Demzufolge kann auch das Eigenkapital nicht ermittelt werden. Da Belege zur Feststellung des investierten Eigenkapitals fehlen, kann eine Nettorenditeberechnung nicht vorgenommen werden. Die von den Beklagten erhobene Einrede bleibt demnach unbewiesen. 6. Mietzinserhöhung wegen Sanierung der Liegenschaft 6.1. Massgebende Baukosten und weitere anrechenbare Positionen Gestützt auf die Schlussrechnung Umbau behauptet die Klägerin Baukosten in Höhe von Fr. 2'145'111.–. (…)