Auf der Liegenschaft lasten keine Hypothekarschulden. Gemäss einer (…) schriftlichen Auskunft des Grundbuchamtes wurde das Eigentum an der Liegenschaft im Jahr 1969 an die Kollektivgesellschaft A. übertragen. Dabei wurde kein Übernahmewert festgelegt, denn gemäss Auskunft des Grundbuchamtes wurde die Eigentumsübertragung im Grundbuch "gestützt auf eine Grundbuchanmeldung, welche zwar die Schuldübernahme aber keine Übernahmewerte enthält, und ohne zusätzlichen Rechtsgrundausweis eingetragen". Zufolge einer Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft wurde die Klägerin im Jahr 1985 sodann als neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen.