ZMP 2015 Nr. 10 Einrede des übersetzten Ertrages; massgebende Baukosten; Substantiierungspflicht: Das Mietgericht kam vorliegend zum Schluss, dass Anlagekosten und Eigenkapital nicht bekannt seien, weshalb eine Nettorenditeberechnung nicht möglich sei und die Einrede des übersetzten Ertrages unbewiesen bleibe. Weiter hielt es fest, welche Positionen bei der Ermittlung der Investitionskosten zu berücksichtigen seien und welche nicht. Zudem äusserte sich das Mietgericht auch zur Substantiierungspflicht im vereinfachten Verfahren.