Aus der Begründungspflicht ergibt sich ferner, dass die Beschwerde (zu begründende) Rechtsmittelanträge zu enthalten hat. Neue Tatsachen und Beweismittel sind im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen (Art. 326 ZPO). 3. 3.1. Die Vorinstanz setzte die Entschädigung des Beschwerdeführers unter Anwendung von §§ 2, 4, 9 und 23 der Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) fest. Sie ging namentlich unter Berücksichtigung der -6-