1.3. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. November 2020 innert der von der Vorinstanz belehrten 30-tägigen Rechtsmittelfrist Beschwerde bei der Kammer und stellt die folgenden Anträge: " 1. Es sei die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 20. Oktober 2020 aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführer für seine Bemühungen als unentgeltlicher Rechtsbeistand von Y. im Schlichtungsverfahren vor dem Bezirksgericht Zürich, Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- -5-