gesichts der Einfachheit eines Schichtungsverfahrens als zu lange. Es stellt sich etwa die Frage, ob eine ganzseitige formelle Begründung unter anderem zur fristgerechten Klageeinreichung tatsächlich erforderlich gewesen ist, wenn jene zweifelsfrei und deshalb wohl unbestritten vorlag. Zusätzlich zu entschädigen sind aber die geltend gemachten Barauslagen von Fr. 63.80. Insgesamt resultiert daraus eine Entschädigung von Fr. 2'222.70 inkl. 7.7% MWSt.