zu ermässigen, da sich der vorliegende Fall als rechtlich nicht kompliziert gestaltete, handelte es sich doch um eine Anfechtung einer ordentlichen Kündigung gemäss Art. 271 OR, welche vor der Schlichtungsbehörde in der Regel auch ohne Mandatierung eines spezialisierten Rechtsanwalts möglich ist. Nach ständiger Praxis gelangt überdies der Tarif für das summarische Verfahren analog zur Anwendung, da das informelle und mit dem summarischen Verfahren vergleichbare Schlichtungsverfahren dem Einigungsversuch dient und – auch von einem Rechtsvertreter – so einfach wie möglich gehalten -3-