1. Mit Verfügung vom 4. August 2020 wurde der Gesuchstellerin für das Schlichtungsverfahren MO201376-L vor der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen des Bezirks Zürich die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt MLaw X. als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt. Nachdem das Schlichtungsverfahren anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 18. September 2020 mit Erteilung der Klagebewilligung erledigt worden war, stellte der unentgeltliche Rechtsvertreter dem Gericht mit Eingabe vom 30. September 2020 (Datum Poststempel) seine Kostennote zu und ersuchte sinngemäss um Festsetzung des Honorars. -2-