Diesen Sachverhalt habe die Beschwerdeführerin in ihrem Revisionsgesuch bestätigt. Entgegen der Beschwerdeführerin könne aus der E-Mail vom 7. Oktober 2022 nicht abgeleitet werden, dass und von wem die Leitungen absichtlich durchgeschnitten worden sein sollen, bzw. dass die Lüftungsanlage nie habe funktionieren können.