Bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme frühestens am 7. Oktober 2022 habe sie von einem Defekt einer ansonsten tauglichen Lüftung ausgehen dürfen, da aufgrund der Angaben von E. von nicht funktionierenden Klappen auszugehen gewesen sei. Die fristauslösende Entdeckung des Revisionsgrundes sei daher frühestens am 7. Oktober 2022 gewesen und das Revisionsgesuch rechtzeitig erfolgt.