Der Kanal selber sei mit Isolationsmaterial verstopft gewesen. Mit E-Mail vom 23. August 2022 habe E. gegenüber der Revisionsklägerin festgestellt, neben den unzugänglichen Klappen sei auch der Umstand für die Probleme verantwortlich, dass die Zuluftleitungen zum ersten Obergeschoss zum Teil nicht mit den Hauptleitungen verbunden seien. E. habe die Behebung auf rund Fr. 50'000.– veranschlagt. Nachdem die Gipsverkleidung im ersten Obergeschoss entfernt worden sei, habe sich schliesslich wohl am 7. Oktober 2022 herausgestellt, dass der Grund für die Fehlfunktion nicht bei den Klappen gelegen habe, sondern in früheren Manipulationen.